01.06.2024
Leitlinien für die Ausstellung eines Arbeitsunfähigkeit-Zeugnis
Liebe Patientinnen und Patienten
Wir werden im Alltag sehr oft um Krankschreibungen, mit und ohne Untersuchung in der Praxis, angefragt. Wir möchten unser Vorgehen für alle Patienten/innen im Zusammenhang mit der Ausfertigung von Krankschreibungen/Zeugnissen nochmals klar und auch schriftlich kommunizieren.
- Die Entscheidung zur Ausstellung eines Zeugnisses liegt ausschliesslich beim Arzt, da er die die Patienten kennt.
- Es werden keine rückwirkenden Arbeitsunfähigkeitszeugnisse allein aufgrund eines Telefonats ausgestellt.
- Wir stellen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse ohne klinische Untersuchung in der Praxis für max. 3 Tage ab Tag der telefonischen Konsultation aus. Es wird auf dem Zeugnisvermerkt, dass es sich um eine telefonische Konsultation handelte.
- Sollte eine Verlängerung des Zeugnisses über 3 Arbeitstage hinaus nach der telefonischen Konsultation nötig sein, wird dieses Zeugnis erst nach einer klinischen Untersuchung beim behandelnden Arzt in der Praxis ausgestellt. Wir bitten Sie in diesem Falle einen Termin mit uns zu vereinbaren.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte gerne an uns.
Das Team der Arztpraxis Birmenstorf